Das größte Pflanzenschutzmittelgeschäft in Ligurien

Großes Sortiment an Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln. Verkauf und fachgerechte Beratung und Entsorgungsservice nach Vorschrift.

Pflanzenschutz

Eine ganze Abteilung des Lagers für landwirtschaftliche Produkte ist den Pflanzenschutzmitteln gewidmet: ein komplettes Sortiment an Produkten für alle Kulturen beispielsweise Olivenanbau, Weinbau, Blumenzucht, Garten- und Obstbau.

Pflanzenschutz
Pflanzenschutz

Beratung bei der Auswahl und Anwendung des am besten geeigneten Pflanzenschutzmittels

Neben dem Verkauf bieten die Agrotechniker eine umfangreiche Beratung um genaue Angaben zur Auswahl und Anwendung des am besten geeigneten Pflanzenschutzmittels zu geben.
Wo immer möglich, wird Pflanzenschutzmitteln mit geringen Umweltauswirkungen und ohne Rückstände den Vorzug gegeben, so wird auch der integrierte Pflanzenschutz gefördert.
Besonderes Augenmerk wird auf ökologisch erzeugte Pflanzen gelegt
Die gelieferten Produkte sind stets natürlichen Ursprungs, sowohl für den Pflanzenschutz als auch für die Düngung.

Schädlinge: umfassende Unterstützung vom Kauf bis zur Entsorgung

In der Phytopharmazie bietet das hochqualifizierte Personal eine umfassende Beratung beim Kauf, des Transports, der Lagerung und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an, um alle Verfahren in völliger Sicherheit für Anwender und Umwelt durchführen zu können.

  • Kauf und Transport von Pflanzenschutzmitteln
    Kauf und Transport von Pflanzenschutzmitteln

    Kauf und Transport von Pflanzenschutzmitteln

    Kauf, Transport, Lagerung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sind durch die geltenden Vorschriften streng geregelt.
    Zum Zeitpunkt des Kaufs geht die gesamte Verantwortung für die Abwicklung vom Verkäufer auf den Käufer über.
    In der Phytopharmazie werden alle Anweisungen für den korrekten Transport mit maximaler Sicherheit für Mensch und Umwelt gegeben.

  • Die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln
    Die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln

    Die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln

    Auch die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln ist in den geltenden Rechtsvorschriften genau geregelt, um ein Höchstmaß an Sicherheit für die Anwender und die Umwelt zu gewährleisten.

    Wichtige Punkte und Prioritäten:

    • Die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln muss so strukturiert und verwaltet werden, dass eine Verunreinigung von Gewässern und der Kanalisation vermieden wird.
    • Bei der Lagerung müssen alle Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Bedieners und der ihn umgebenden Personen getroffen werden.
  • Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Führung eines Logbuchs
    Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Führung eines Logbuchs

    Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Führung eines Logbuchs

    Unsere Agrotechniker beraten die Gärtner bei der korrekten Erstellung des Logbuchs nach den geltenden Vorschriften.
    Die landwirtschaftlichen Betriebe sind verpflichtet, die Anbaumaßnahmen aufzuzeichnen, insbesondere die Pflanzenschutzbehandlungen und die Düngung in nitratgefährdeten Gebieten (NVZ).
    Das Registrierungsformular muss zwingend das Datum der Behandlung, die zu bekämpfende Krankheit, den Namen des Mittels, die verwendete Dosis und die Wassermenge und den Namen der ausführenden Person enthalten.
    In in nitratgefährdeten Gebieten NVZ muss auch die Düngung berücksichtigt werden.
    Die offiziellen Formulare wurden von der Region Ligurien mit Dekret Nr. 2611 vom 28-05-2013 genehmigt.

  • Unterstützung bei der Erteilung von Pflanzenschutzpatenten
    Unterstützung bei der Erteilung von Pflanzenschutzpatenten

    Unterstützung bei der Erteilung von Pflanzenschutzpatenten

    Über unsere Genossenschaft ist es möglich, das Antragsverfahren für die Genehmigungen einzuleiten, die für den Kauf und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln erforderlich sind.
    Seit dem 26.11.2015 muss der Landwirt nämlich, um professionelle Pflanzenschutzmittel zu kaufen, im Besitz des "Pflanzenschutzpatents" sein, eines Dokuments, das ihn zum Kauf und zur Verwendung professioneller Pflanzenschutzmittel berechtigt.

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